Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Ich führe eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung. Eine ambulante Verhaltenstherapie wird von den privaten Versicherungen und den Beihilfestellen meist unkompliziert übernommen. Voraussetzung ist, dass Psychotherapie in Ihrem Vertrag inbegriffen ist. Erkundigen Sie sich bitte vor der Therapie über Ihren individuellen Vertrag und bringen bestenfalls die Antragsformulare direkt mit. Die Abrechnung erfolgt dann über die aktuelle Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Da diese in den letzten 20 Jahren nicht angepasst worden ist, rechne ich mittlerweile mit erhöhtem Faktor ab.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, benötigen Sie einen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung, einem Vertragspartner der Kassen. Sollten Sie jedoch dringenden Bedarf haben und keinen Therapieplatz finden, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Kosten für eine ambulante Therapie in einer Privatpraxis erstattet zu bekommen. Nähere Informationen zum sogenannten Kostenrückerstattungsverfahren lasse ich Ihnen gerne zukommen.

Selbstverständlich ist es möglich, mein Honorar auch selber zu zahlen. In diesem Falle findet keinerlei Dokumentation einer Diagnose statt. Dies kann z.B. wichtig sein für das Abschließen einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder den Wechsel in eine private Krankenversicherung.
Sollten Sie sich explizit für eine Gestalttherapie interessieren, muss ich Ihnen das Honorar privat in Rechnung stellen. Der gestalttherapeutische Ansatz zählt seit dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes am 1.1.1999 nicht zu den drei anerkannten Richtlinienverfahren. Mein Honorar liegt bei 122,42€ pro Einzelsitzung von 50 Minuten. Falls die Kosten für Sie eine unüberbrückbare Hürde darstellen, sprechen Sie mich bitte an, ich biete zwei Sozialplätze an.

Die Paartherapie zählt grundsätzlich nicht zu den Kassenleistungen. Mein Honorar für eine 75minütige Paarsitzung beträgt 150 Euro.